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Olpener Str. 775 A+B, 51109 Köln
Deutschland

Produktvielfalt
Textil Kollektion & Workwear

Textilveredelung
Made in Cologne

Eigener Maschinenpark
Moderne Technologie

AGB

Unsere Allgemenien Geschäftsbedingungen

Angebot und Abschluss

Alle Angebote sind unverbindlich, insbesondere hinsichtlich Preis- und Lieferungsmöglichkeit.
Bei telefonischem Auftrag gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.
Offensichtliche Irrtümer oder Fehler in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen dürfen von uns berichtigt werden. Rechtsansprüche aufgrund irrtümlich erfolgter Angaben, die in offensichtlichem Widerspruch zu unseren sonstigen Verkaufsunterlagen stehen, können nicht entstehen.

Preise

Die Preise gelten je nach Lieferung ab Versandbüro in EUR bzw. geltender Währung.
Die Preise für Privatkunden verstehen sich inkl. der zurzeit geltenden Mehrwertsteuer. Für Gewerbekunden verstehen sich alle Preise zzgl. der zurzeit geltenden Mehrwertsteuer.

Lieferung

Die Lieferung erfolgt in handelsüblicher Verpackung.
Die Lieferung ist erfolgt mit Übergabe der Sendung an die Post oder den Frachtführer, ebenso bei vereinbarter Bereitstellung zur Verfügung des Käufers.
Die Lieferung erfolgt schnellstmöglich ab Bestellung. Die Ware bleibt bis zur endgültigen Bezahlung Eigentum der KOMET GmbH.

Mängelrüge

Offene Mängel sind unverzüglich nach Ablieferung der Ware bei uns geltend zu machen. Nach Ablauf von 7 Werktagen nach Empfang der Ware gilt diese in jedem Falle als genehmigt. Handelsübliche oder geringe technisch unvermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe und Ausrüstung können nicht beanstandet werden.Bei Veredelungsarbeiten (Druckaufträge) auf 100 % Polyester Material und / oder Polyester – Baumwolle gemisch (Fremdware) können glanzstellen entstehen, da hierbei mit Druck und Hitze gearbeitet werden muss um das die Veredelung hält. Je nach Marke und Beschaffenheit, Farbqualität des Stoffes ist eine Gewebeveränderung ggf. unvermeidbar, dies kann vom Kunden nicht beanstandet/reklamiert werden.
Mängelrügen, die nach dieser Bestimmung verspätet erhoben werden, können nicht berücksichtigt werden.

Bei berechtigten Beanstandungen verpflichten wir uns zur Lieferung mangelfreier Ersatzware innerhalb angemessener Frist. Ist die Nachlieferung erneut zweimal fehlgeschlagen, ist der Käufer zur Minderung berechtigt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Eigentumsvorbehalte

Der Verkäufer behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand (auch Musterteile) vor, bis sämtliche Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind.

Zahlung

Eingehende Zahlungen werden zunächst auf rückständige Verpflichtungen verrechnet. Als Zahlungseingang gilt der Tag der Barzahlung oder der Gutschrift auf unserem Bankkonto. Die Annahme von Wechseln oder Schecks erfolgt nur erfüllungshalber. Alle Zahlungen haben spesenfrei am Fälligkeitstag zu erfolgen. Wechselkosten und Diskontspesen nach den Sätzen der Privatbanken gehen zu Lasten des Käufers. Zahlungen gelten erst als an den Tag geleistet, an welchem wir über den Rechnungsbetrag verlustfrei in bar verfügen können. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen nach dem Sollzins unserer Hausbank. Vorzinsen können nicht gewährt werden. Aufrechnung und die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts bzw. der Einrede des nichterfüllten Vertrages, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen, wenn nicht Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind oder von uns ausdrücklich bestritten werden. Die Abtretung von Ansprüchen gegen uns ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig.

Allgemeines

Die vorstehenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch für die künftigen Abschlüsse aus der Geschäftsverbindung. Wir sind berechtigt, die aus dem Vertragsverhältnis anfallenden personenbezogenen Daten des Käufers für eigene Zwecke zu speichern, zu verändern, zu übermitteln und zu löschen. Der Käufer verzichtet auf eine gesonderte Benachrichtigung bei erstmaliger Speicherung von Daten zu seiner Person. Sollte eine Bestimmung unserer allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Auftragsabwicklung

Die Aufträge müssen in schriftlicher Form vorliegen. Die Aufträge müssen vom Kunden unterzeichnet sein. Vorauszahlende Kunden wie in Internet Shop werden erst bei Geldeingang beliefert, das heißt die Ware wird erst nach Geldeingang verschickt. Bei individuellen Stick -und Druckaufträgen ist die Produktionsplanung nach Geldeingang möglich.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises oder bis zur Einlösung der dafür gegebenen Schecks oder Wechsel unser Eigentum. Sie darf vor vollständiger Bezahlung oder vor Einlösung der dafür hingegebenen Schecks oder Wechsel ohne unsere Zustimmung weder verpfändet noch zur Sicherstellung übereignet werden. Zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware ist der Auftraggeber nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf auf uns übergeht. Die Forderungen des Auftraggebers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten.

Lieferungen

Lieferungen gelten ab dem Werk soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Sofern der Auftraggeber keine besondere Weisung erteilt, übernehmen wir keine Verbindlichkeiten für billigsten oder schnellsten Versand. Transportversicherungen werden von uns nur auf ausdrückliche Weisung und Kosten des Auftraggebers vorgenommen.

Lieferzeit

Sind keine Liefertermine vereinbart, wohl aber eine nach bestimmten Zeiträumen bemessene Lieferzeit, so beginnt diese mit dem Tage der Absendung der Auftragsbestätigung, sie endet mit dem Tage, an dem die Ware das Werk verlässt oder wegen Versandunmöglichkeit eingelagert wird. Für die Dauer der Prüfung der Korrekturen, Fertigungsmuster, Klischees usw. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen, und zwar vom Tage der Absendung an den Auftraggeber bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme. Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar erst mit Bestätigung der Änderungen. Für Überschreitung der Lieferzeit sind wir nicht verantwortlich, falls diese durch Umstände, welche wir nicht zu vertreten haben, verursacht wird. Betriebsstörungen sowohl im eigenen Betrieb wie im fremden, von denen die Herstellung und der Transport abhängig sind – verursacht durch Krieg, Streik, Aussperrung, Aufruhr, Heizstoff- oder Kraftstoffmangel, Versagen der Verkehrsmittel, Arbeitseinschränkungen sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, befreien von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit und Preise. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferzeit und des Preises berechtigt den Auftraggeber nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder uns für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.

Lieferverzug

Bei Lieferverzug ist der Auftraggeber in jedem Fall erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt. Ersatz entgangenen Gewinns kann er nicht verlangen.

Abnahmeverzug

Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so stehen uns die Rechte des § 326 BGB zu. Stattdessen steht uns aber auch das Recht zu, vom Vertrag nur teilweise zurückzutreten und hinsichtlich des anderen Teiles Schadenersatz zu verlangen. Nimmt der Auftraggeber die Lieferung nicht innerhalb angemessener Frist nach Fertigstellungsanzeige bzw. bei avisierten Versand nicht prompt ab, oder ist ein Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, längere Zeit unmöglich, dann sind wir berechtigt, die Lieferung für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers entweder selbst auf Lager zu nehmen oder bei einem Spediteur einzulagern.

Beanstandungen

Beanstandungen sind nur innerhalb 7 Werktagen nach Empfang der Ware zulässig. Die Pflicht des Auftraggebers zur Untersuchung der gelieferten Waren besteht auch, wenn Ausfallmuster übersandt worden sind. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Es kann nur Minderung, nicht aber Wandlung oder Schadenersatz verlangt werden. Wir haben das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Versteckte Mängel, die nach unverzüglicher Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur dann gegen uns geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von vier Wochen, nachdem die Ware das Werk verlassen hat, bei uns eintrifft. Für Verschulden des Personals wird auch innerhalb von Verträgen nur nach § 831 BGB gehaftet. Vom Auftraggeber beschafftes Material, gleichviel welcher Art, ist uns frei Haus zu liefern. Der Eingang wird bestätigt ohne Übernahme der Gewähr für die Richtigkeit der als geliefert bezeichneten Menge. Bei größeren Posten sind die mit der Zählung oder gewichts mäßigen Prüfung verbundenen Kosten sowie die Lagerspesen zu erstatten.

Urheberrecht

Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Druckvorlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen vebleibt, vorbehaltlich ausdrücklich anderweitiger Regelung, bei uns. Nachdruck oder Vervielfältigung – gleichgültig in welchem Verfahren – auch derjenigen Lieferungen, die nicht Gegenstand eines Urheberrechts oder eines anderen gewerblichen Rechtsschutzes sind, ist ohne unsere Genehmigung nicht zulässig. Werkzeuge, Druckstücke, Repros, Reinzeichnungen (Original- und Duplikatklischees), Prägeplatten, Bandstahlschnitte, Druckplatten etc. bleiben unser Eigentum auch dann, wenn sie anteilmäßig berechnet werden. Wir sind nicht verpflichtet, Umdrucke von Lithographien und Kopien von Kopienvorlagen an den Besteller zu liefern. Für fremde Druckstöcke, Manuskripte und andere Gegenstände, die nach Erledigung des Auftrags vom Auftraggeber binnen vier Wochen nicht angefordert sind, übernehmen wir keine Haftung.

Versicherungen

Wenn die uns übergebenen Manuskripte, Originale, Druckstöcke, Standsiebe, Papiere, zur Aufbewahrung übergebener Stehsatz, lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachte Sachen gegen Diebstahl, Feuer, Wasser oder jede andere Gefahr versichert werden sollen, hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen. Andernfalls kann nur eigenübliche Sorgfalt verlangt werden.

Korrekturabzüge

Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und uns druckreif erklärt zurückzugeben. Der Lieferant haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei kleineren Druckaufträgen und gesetzlichen Manuskripten sind wir nicht verpflichtet, dem Auftraggeber einen Korrekturabzug zu übersenden. Wird die Übersendung eines Korrekturabzuges nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung für Satzfehler auf grobes Verschulden. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckvorlagen gelten geringfügige Abweichungen vom Original nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge. Dasselbe gilt für den Vergleich zwischen etwaigen Andrucken und dem Auflagendruck.

Firmentext und Betriebs-Kenn-Nummer

Wir behalten uns das Recht vor, unseren Firmentext, unser Firmenzeichen oder unsere BetriebsKenn-Nummer nach Maßgabe entsprechender Übungen oder Vorschriften und des gegebenen Raumes auf Lieferungen aller Art anzubringen.

Mündliche Abmachungen

Mündliche Abmachungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit schriftlicher Bestätigung. Verordnungen für Studien oder ähnlich Zwecke gelten nicht für unser Unternehmen. Aus einer Verordnung heraus kann eine Zahlung der Rechnung nicht zurückbehalten werden. Sollte dennoch ein Zurückbehaltungsrecht ausgeübt werden, fallen Zinsen in Höhe der gesetzlichen Pflicht an.

Retouren Annahme

Waren können nur in Rücksprache mit uns und unserer Erlaubnis zurück versandt werden. In Absprache mit uns erhalten Sie eine Retouren Nummer und unseren Speditionsauftrag mit der dann die Ware zurück versandt werden kann. Die Komet GmbH ist nicht verpflichtet den Spediteur des Kunden oder irgendeinen in Auftrag zu geben. Unfreie gesendete Waren sind wir nicht verpflichtet anzunehmen.

Musterungen

Wunschgemäße Musterungen können erst erstellt werden, wenn Aufträge bereits über den Artikel vorliegen. Sonderfärbungen oder Materialbeschaffungen für eine individuelle Musterung ohne bereits vorhandenen Auftrag sind nicht durchführbar.

Lieferzeiten

Die Lieferzeit berechnet sich nach den Angaben der Sales Confirmation wenn bereits der Auftrag schriftlich vom Kunden vorliegt) aus China. In der Regel sind Lieferzeiten zwischen 10 – 12 Wochen möglich. Die Produktionszeiten gelten ab schriftlicher Freigabe des Musters vom Kunden.

Preisgarantien / Quota

Für Fern Ost Produktionsartikel können aufgrund von USD/€ Kurs  + Materialkosten + Arbeitslöhne + Transportkosten See/Flug

Schwankungen keine Preisgarantien gegeben werden.

Bei individuellen Produktionen sehen wir uns maximal 14 Tage an unsern Angebot gebunden.

Produktion

Bei order der individuellen Stoffe, Wolle oder ähnliches kann durchaus eine Überlieferung von bis zu 10 % entstehen. Sicher wird der Kunde darüber zeitgemäß informiert.

Übernimmt der Kunde die Überlieferungen nicht, behalten wir uns vor diese Artikel selbst an dritte weiter zu verkaufen.

Dies gilt auch für Lizenzartikel bzw. geschützte Logos.

Material, Farben und Stickereien

Das Material kann die Stickqualität optisch beeinflussen. Einfärbungen vom Material in individuelle Hausfarben sind von Gesamtmengen abhängig. Die Mindestmenge für Hauseigene Farben in Pantone und/oder HKS liegen ab 5.000 Teilen. Demnach kann die Einfärbung in die Hausfarbe computertechnisch überwacht werden. Bei kleineren Mengen unter 5.000 Teilen kann es Farbabweichungen geben, da diese nicht computer technisch kontrollierbar sind. Bei schriftlichen Aufträgen mit geringeren Stückzahlen, erklärt sich der Kunde bis auf schriftlichen Widerruf hiermit einverstanden.

Gerichtsstand ist Köln